Außenhandelsrecht

Grenzüberschreitende Geschäfte unterliegen einem komplexen Regelwerk aus Exportkontrolle, Embargos und Sanktionsrecht. Verstöße können erhebliche wirtschaftliche und strafrechtliche Konsequenzen für Unternehmen und ihre Leitungsorgane haben. Wir beraten vorausschauend und vertreten konsequent im Streitfall.

Ihr Ansprechpartner ist Rechtsanwalt Alireza Mansouri

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Ihr Ansprechpartner ist Rechtsanwalt Gabriel Ramsperger

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Internationale Kunden- und Lieferantenbeziehungen sind für viele Unternehmen fester Bestandteil ihrer Wertschöpfung. Zugleich unterliegen grenzüberschreitende Geschäftsaktivitäten einem zunehmend komplexen außenhandels-, exportkontroll- und sanktionsrechtlichen Regelungsrahmen. Fehler in diesem Bereich können erhebliche wirtschaftliche und strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Wir beraten daher unsere Mandanten bei der Entwicklung und Umsetzung von Strategien, bei der Vertragsgestaltung und der Beantragung von Exportgenehmigungen. Wir bieten im Außenhandelsrecht innovative, auf die Ziele und Interessen der Mandanten zugeschnittene Lösungen, die nicht nur auf ausgeprägter juristischer Kompetenz, sondern auch auf Kenntnis der marktspezifischen Handelsbräuche und wirtschaftlichen Zusammenhänge beruhen.

Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der Beratung zu Exportkontrolle, Embargos und Wirtschaftssanktionen. Zwar ist der grenzüberschreitende Waren-, Dienstleistungs-, Kapital- und Zahlungsverkehr grundsätzlich frei, er unterliegt jedoch Einschränkungen insbesondere durch Regelungen der EU, des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG), der Außenwirtschaftsverordnung (AWV), des US-Exportrechts sowie internationaler Vorgaben, etwa im Rahmen der WTO.

Besondere Bedeutung kommt der Ausfuhr von Dual-Use-Gütern sowie von Gütern mit militärischem Verwendungszweck zu, die regelmäßig genehmigungspflichtig sind. Hinzu treten länderbezogene Sanktionen und (Teil-)Embargos, etwa gegenüber bestimmten Drittstaaten, sowie personenbezogene Sanktionsregime, die wirtschaftliche Kontakte mit gelisteten Personen oder Unternehmen untersagen. Verstöße gegen Genehmigungs-, Melde- oder Embargovorschriften können erhebliche straf- und ordnungswidrigkeitenrechtliche Risiken für Unternehmen und Unternehmensleitung begründen.

Unsere Beratung im Außenhandelsrecht

Wir unterstützen unsere Mandanten insbesondere bei:

  • der Beantragung von Ausfuhrgenehmigungen, Nullbescheiden und Auskünften zur Güterliste beim BAFA
  • Rechtsbehelfen gegen Maßnahmen der Zollbehörden und des BAFA
  • Außenwirtschaftsprüfungen und behördlichen Ermittlungen
  • der Verteidigung in Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren
  • der Implementierung und Überprüfung außenhandelsrechtlicher Compliance-Strukturen

Ergänzend zur außenhandelsrechtlichen Beratung begleiten wir Mandanten bei der vertraglichen Strukturierung internationaler Geschäftsbeziehungen. Wir entwickeln Modelle für Kooperationen, Joint Ventures und Vertriebssysteme und beraten bei der Verhandlung und Gestaltung von Import- und Exportverträgen.

Unsere Beratung im internationalen Vertragsrecht umfasst insbesondere:

  • Anwendung und Gestaltung nach dem UN-Kaufrecht (CISG)
  • Einsatz internationaler Handelsklauseln (Incoterms)
  • Rechtswahl- und Schiedsklauseln
  • Absicherung vertraglicher Pflichten
  • Zahlungssicherung, insbesondere durch Akkreditive, Garantien, Warenkreditversicherungen und Hermes-Bürgschaften

Ziel unserer Beratung ist es, rechtlich belastbare und wirtschaftlich tragfähige Vertragsstrukturen zu schaffen, die internationalen Geschäftsbeziehungen Stabilität verleihen und Risiken beherrschbar machen.

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