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Designrecht – Schutz der äußeren Gestaltung Ihrer Produkte
Das Design- bzw. Geschmacksmusterrecht schützt die äußere Erscheinungsform von Produkten – etwa Form, Farbe, Linienführung, Muster oder Oberflächenstruktur. Ein gelungenes Design ist mehr als nur schön – es prägt das Erscheinungsbild eines Produkts und macht es unverwechselbar. Gerade in designorientierten Branchen ist ein wirksamer Designschutz ein entscheidender Wettbewerbsfaktor.
Wir beraten Mandanten umfassend im Designrecht – von der strategischen Vorbereitung vor dem Produktlaunch über die Anmeldung bis zur konsequenten Durchsetzung von Designrechten.
Unsere Tätigkeit im Designrecht umfasst insbesondere:
Design-, Marken- und Urheberrecht greifen häufig ineinander. Wir behalten diese Schnittstellen aufgrund unserer Expertise im Blick und entwickeln ganzheitliche Schutzkonzepte, die Gestaltung rechtlich absichern und wirtschaftlich verwertbar machen – vom ersten Entwurf bis zur Marktdurchsetzung.