Vertragsrecht

Vertragsrecht ist die rechtliche Grundlage unternehmerischer Entscheidungen. Wir beraten national und international – von komplexen M&A-Transaktionen bis zu kommerziellen Verträgen – mit dem Ziel, Regelungen zu entwickeln, die in der Verhandlung Bestand haben und langfristig tragfähig sind.

Ihr Ansprechpartner ist Rechtsanwalt Alireza Mansouri

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Das Vertragsrecht bildet die rechtliche Grundlage unternehmerischer Entscheidungen – im laufenden Geschäft ebenso wie bei strategischen Veränderungen. Unsere Sozietät berät Unternehmen umfassend im nationalen und internationalen Vertragsrecht und begleitet sie bei der Gestaltung, Verhandlung und Umsetzung komplexer Vertragswerke.

Wir verstehen Vertragsgestaltung als mehr als die rechtliche Abbildung einer Einigung. Ein wesentlicher Bestandteil unserer Beratung ist das präzise Erfassen der Interessen unserer Mandanten ebenso wie das frühzeitige Verständnis der Zielsetzungen der jeweiligen Vertragsgegenseite. Auf dieser Grundlage entwickeln wir die Architektur unserer Vertragslösungen: Ziel sind Regelungen, die nicht nur rechtlich belastbar sind, sondern auch in der Verhandlung Bestand haben und langfristig tragfähige Ergebnisse in der Durchführung ermöglichen.

Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der Begleitung von komplexen M&A-Transaktionen. Wir beraten zu Unternehmenskäufen, Beteiligungserwerben und strukturellen Reorganisationen und übernehmen die Ausarbeitung und Verhandlung der maßgeblichen Vertragsdokumente. Dabei sorgen wir für eine konsistente und rechtlich belastbare Abbildung der wirtschaftlichen Einigung – auch unter Zeitdruck und in komplexen Verhandlungssituationen.

Unsere Tätigkeit stützt sich auf langjährige Erfahrungen in unterschiedlichen Bereichen in vielfältigen Konstellationen. Neben transaktionsbezogenen Mandaten beraten wir auch fortlaufend zu kommerziellen Verträgen und strategischen Vereinbarungen, insbesondere an den Schnittstellen zu Vertrieb, Lizenzierung und langfristigen Kooperationen.

Unsere Beratung im Vertragsrecht umfasst insbesondere:

  • Gestaltung, Prüfung und Verhandlung komplexer Vertragswerke im nationalen und internationalen Kontext
  • Vertragliche Begleitung von M&A-Transaktionen, einschließlich Unternehmenskauf- und Beteiligungsverträgen
  • Rechtliche Analyse im Rahmen von Due-Diligence-Prüfungen
  • Strukturierung von Garantien, Freistellungen, Haftungsregelungen und Haftungsbegrenzungen
  • Gestaltung von Kaufpreismechanismen, Closing-Bedingungen und Post-Closing-Regelungen
  • Commercial Contracts, insbesondere Liefer-, Kooperations- und Rahmenverträge
  • Vertragsrechtliche Einbindung von Vertriebs-, Lizenz- und Technologievereinbarungen
  • Auswahl und Ausgestaltung des anwendbaren Rechts sowie Regelungen zu Gerichtsstand und Streitbeilegung
  • Anpassung und Neuordnung bestehender Vertragsstrukturen im Zuge von Transaktionen oder Reorganisationen
  • Berücksichtigung branchenspezifischer regulatorischer Anforderungen
  • Durchsetzung und Abwehr vertraglicher Ansprüche außergerichtlich und gerichtlich

Im Rahmen unserer Beratung verstehen wir Verträge als Instrument unternehmerischer Steuerung – mit dem Anspruch, rechtlich belastbare Strukturen zu schaffen, die wirtschaftliche Entscheidungen absichern und langfristig Bestand haben. 

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